„Die Stationierung und Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt auf Basis eines Bedarfs- und Entwicklungsplans, in dem das Gefährdungspotential durch verschiedene Faktoren bewertet wird: ansässige Industrien, Bebauung, Gewässer, Löschwasserversorgung und viele mehr . Gemäß einer festgelegten Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) werden die Fahrzeuge im Einsatzfall besetzt und in den Einsatz gebracht.“
René Graf – Gerätewart